Statuten des Journalisten-Nachwuchspreises „Ensemble“

§ 1 Die Veranstalter des Journalisten-Nachwuchspreises „Ensemble“

(1) Der Saarländische Journalistenverband (SJV) schreibt im Auftrag der
• Bernhard Weiland-Stiftung
und in Zusammenarbeit mit
• dem Saarländischen Rundfunk (SR) und
• der Saarbrücker Zeitung (SZ)
zur Förderung der Integration von Ausländern in Deutschland einen Journalisten-Nachwuchspreis aus. Der Preis verfolgt auch das Ziel, junge Medienschaffende zur kritischen Betrachtung von Ausländerfeindlichkeit und mangelnder Integrationsbereitschaft anzuregen.

(2) Der Preis trägt den Namen „Ensemble“.

§ 2 Preiskriterien, -kategorien und –dotation

(1) Verliehen wird der Preis an junge Autoren, Teams oder Redaktionen für Beiträge, die
sich
• mit dem Alltag von Immigranten in Deutschland,
• mit den Problemen von hier lebenden Ausländern der zweiten und dritten Generation,
• mit dem Mangel an Integrationsbereitschaft oder
• mit Beispielen von gelungener Integration aus dem lokalen und regionalen Bereich beschäftigen
und dadurch
• zu einem besseren und differenzierteren Verständnis beitragen und
• den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken.

Die Teilnehmer dürfen nicht älter als 35 Jahre sein, da es sich um einen Nachwuchspreis handelt.

(2) Der Journalisten-Nachwuchspreis „Ensemble“ wird in mehreren Kategorien verliehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

(3) Ausgezeichnet in der Kategorie Video wird ein Autor, ein Team oder eine Redaktion für den besten im Fernsehen gesendeten oder im Internet veröffentlichten Videobeitrag. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag, eine Beitragsserie oder eine ganze Sendung handeln. Der Preis ist in dieser Kategorie mit 2.000 Euro dotiert.

(4) Ausgezeichnet in der Kategorie Audio wird ein Autor, ein Team oder eine Redaktion für den besten im Radio gesendeten oder im Internet veröffentlichten Audiobeitrag. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag, eine Beitragsserie oder eine ganze Sendung handeln. Der Preis ist in dieser Kategorie mit 2.000 Euro dotiert.

(5) Ausgezeichnet in der Kategorie Textbeitrag wird ein Autor, ein Team oder eine Redaktion für den besten in einem Printmedium oder im Internet veröffentlichten Textbeitrag. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag, eine Beitragsserie oder ein Dossier handeln. Der Preis ist in dieser Kategorie mit 2.000 Euro dotiert.

(6) Ausgezeichnet in der Kategorie Multimedia wird ein Autor, ein Team oder eine Redaktion für das beste im Internet veröffentlichte Angebot, welches mindestens zwei der drei folgenden Elemente verbindet: Video, Audio, Text. Der Preis ist in dieser Kategorie mit 2.000 Euro dotiert.

(7) Sind an einem Beitrag mehrere Autoren beteiligt, werden sie gemeinsam ausgezeichnet und erhalten das Preisgeld zu gleichen Anteilen.

§ 3 Einreichungen

(1) Beiträge zu den Kategorien nach § 2 Abs. 3 bis 6 können
• durch den ausstrahlenden Programmveranstalter,
• durch das publizierende Presseorgan,
• durch die für den Beitrag zuständige Redaktion,
• durch den Autor,
• durch den Produzenten oder
• durch publizistisch tätige Mitarbeiter von Vereinen und Institutionen aus
den Bereichen Integration und Migration
beim Organisationsbüro des Journalisten-Nachwuchspreises beim Saarländischen Journalistenverband eingereicht werden (Anmeldung).

(2) Es besteht auch die Möglichkeit, dass Dritte einen Beitrag zur Einreichung vorschlagen. Das Organisationsbüro des Journalisten-Nachwuchspreises „Ensemble“ fordert daraufhin die entsprechende Redaktion und/oder den Autor und/oder das Team zur Einreichung auf. Die Entscheidung, ob der Beitrag tatsächlich zum Wettbewerb eingereicht wird, obliegt allein der betreffenden Redaktion / dem betreffenden Autor / dem betreffenden Team.

(3) Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich online über die Internetseite des Journalisten-Nachwuchspreises „Ensemble“ www.ensemble-preis.eu.
Dazu müssen 1.) das online-Anmeldeformular ausgefüllt und 2.) die dort benannten Dokumente eingestellt werden.
In den Kategorien Video und Audio müssen zusätzlich zur Online-Anmeldung die Beiträge auf digitalen Datenträgern (DVD bzw. CD) eingesandt werden (vgl. §4 Absatz 1).

(4) Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Beiträge zugelassen, die zwischen dem 01.07.2011 und dem 30.06.2012 erstmals veröffentlicht worden sind und die den in §§ 1 und 2 beschriebenen Anforderungen entsprechen.
Die Beiträge müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Nicht zum Wettbewerb zugelassen sind Bücher, ganze Zeitungen oder Zeitschriften, lose Serien oder Reihen in ihrer Gesamtheit, wobei einzelne Beiträge daraus möglich sind.

(5) Pro Autor können in jeder Kategorie maximal drei Beiträge eingereicht werden.

(6) Mit der Anmeldung räumt der Teilnehmer den Veranstaltern des Journalisten-Nachwuchspreises „Ensemble“ die Rechte zur Veröffentlichung und Vorführung der eingereichten Beiträge im Rahmen des „Ensemble-Preises“ sowie in Zusammenhang mit dem Preis stehenden Publikationen ein. Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter mit Einreichung des Beitrags dazu das inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht, den Beitrag öffentlich zugänglich zu machen, unbeschadet der Übertragungstechnik, der Standards und Formate, der Empfangsgeräte. Hierunter fällt auch die Bereitstellung des Beitrags durch öffentliche Wiedergabe in Datenbanken/Speichermedien und Abrufdiensten.

(7) Mit Einreichung eines Beitrags versichert der Teilnehmer, zu den oben geregelten Rechteübertragungen berechtigt zu sein und sich die erforderlichen Zustimmungen von allen Beteiligten beschafft zu haben. Soweit ein Dritter im Zusammenhang mit dem eingereichten Beitrag gegen den Veranstalter Rechte geltend machen sollte, stellt der Teilnehmer den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei.

(8) Mit der Anmeldung wird die Anerkennung dieser Statuten bestätigt.

(9) Anmeldeschluss: Die elektronischen Daten müssen bis spätestens 24 Uhr des Tages des Anmeldeschlusses auf dem Server des „Ensemble-Preises“ eingegangen sein. Die ggf. geforderten Datenträger müssen spätestens mit dem Poststempel des Tages des Anmeldeschlusses an das Organisationsbüro versandt worden sein.

§ 4 Angaben und Unterlagen zu den eingereichten Beiträgen

(1) Für die Kategorie Video und für die Kategorie Audio müssen dem Organisationsbüro bis zum Tag des Anmeldeschlusses des Vergabejahres die Angaben und Unterlagen vorliegen, die in den Pflichtfeldern des online-Anmeldeformulars gefordert sind, sowie ein nicht kopiergeschützter Datenträger mit dem eingereichten Beitrag (zur Vorführung vor der Jury sind in der Kategorie Video DVDs und in der Kategorie Audio CDs zugelassen).

(2) Für die Kategorie Textbeitrag müssen dem Organisationsbüro bis zum Tag des Anmeldeschlusses des Vergabejahres die Angaben und Unterlagen vorliegen, die in den Pflichtfeldern des online-Anmeldeformulars gefordert sind. Dies beinhaltet für Printtexte einen gut lesbaren Scan in pdf-Format und für online-Artikel die URL sowie den Text in pdf-Format.

(3) Für die Kategorie Multimedia müssen dem Organisationsbüro bis zum Tag des Anmeldeschlusses des Vergabejahres die Angaben und Unterlagen vorliegen, die in den Pflichtfeldern des online-Anmeldeformulars gefordert sind.

(4) Wurde ein Beitrag ausschließlich online publiziert und ist er zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr online abrufbar, so muss die Redaktion schriftlich bestätigen, wann dieser Beitrag erstmals veröffentlicht wurde und in welchem Zeitraum er online verfügbar war.

(5) Eingereichte Unterlagen und Aufnahmen werden nicht zurück gesandt.

§ 5 Geschäftsführung und Beirat

(1) Die Geschäftsführung für den Journalisten-Nachwuchspreis „Ensemble“ liegt beim Saarländischen Journalistenverband.

Die Postanschrift lautet:

„Ensemble-Preis“
c/o Saarländischer Journalistenverband e.V.
Gerberstr. 16
D-66111 Saarbrücken

(2) Die in § 1 bezeichneten Veranstalter entsenden je einen stimmberechtigten Vertreter in den Beirat des „Ensemble-Preises“. Der Beirat wacht insbesondere über die Einhaltung der Statuten des Journalisten-Nachwuchspreises „Ensemble“.

§ 6 Jury

(1) Für alle Kategorien nach § 2 Abs. 3 bis 6 wird von der Geschäftsführung des Journalisten-Nachwuchspreises „Ensemble“ eine Jury bestellt, die sich aus Vertretern der beteiligten Medien SZ und SR sowie Integrationsexperten zusammensetzt. Insgesamt besteht die Jury aus sieben Mitgliedern; diese wählen einen Vorsitzenden.

(2) Die Entscheidungen der Jury werden in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Jury darf einen Preis nicht auf mehrere Einreichungen aufteilen.

(3) Die Entscheidungen werden in nicht-öffentlichen Sitzungen getroffen. Sie sind endgültig.

(6) Die Juroren sind von der Teilnahme am Journalisten-Nachwuchspreis „Ensemble“ ausgeschlossen.

§ 7 Schlussbestimmungen

Die in diesem Statut verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform.

Saarbrücken, April 2012